Begleitetes Fahren ab 17 

Mit der Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.


 

 

Ablegen der theoretischen Prüfung:

frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres 

 

Ablegen der praktischen Prüfung:

frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres


 

Anforderungen an die Begleitperson:

- Mindestalter 30 Jahre

- max. 3 Punkte in Flensburg

- mind. 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 (ohne Unterbrechung)

- Begleitperson muss in der Prüfbescheinigung eingetragen sein


 

Gerne beraten wir Euch zu allen weiteren wichtigen Details persönlich oder per email.